Verein
Einladung zur Jahreshauptversammlung Samstag, 23. April 2022
08.04.2022: Hallo liebe Vereinsmitglieder, hiermit laden wir euch recht herzlich zur Mitgliederversammlung des Turnerbund Hilligsfeld v. 1911 e.V. ein.
Termin: Samstag, 23. April 2022 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hilligsfeld
Gerade ein halbes Jahr ist es her, dass die letzte Jahreshauptversammlung des TBH stattfand. Aufgrund der Corona Pandemie ist der Rhythmus etwas durcheinander gekommen, so dass wir nun die Versammlung für 2022 im April abhalten wollen.
Wir freuen uns auf EUCH und eine hoffen auf eine rege Teilnahme.
Im Anhang die Einladung, sowie das Protokoll der letzten JHV.
Böse Überraschung:
Dummköpfe verunstalten frisch gestrichenen Materialcontainer. Chance zur Selbstanzeige beim TBH bis Dienstag.
Hilligsfeld, 27.02.2022. Böse Überraschung für den Turnerbund: In der Nacht von Freitag auf Samstag haben Vandalen den erst im Herbst frisch gestrichenen Materialcontainer am Parkplatz mit sinnfreien Parolen beschmiert. Welche Botschaft an wen die Verfasser damit loswerden wollten, ist den Verantwortlichen des TBH dabei noch unbekannt. Fest steht jedenfalls jetzt, dass durch diese extrem rücksichtslose Dummheit stundenlange Ehrenarbeit vieler freiwiller Helfer innerhalb weniger Sekunden ebenso zunichte gemacht wurde, wie die Vereinsivestition für literweise Farbe.
Herzlichen Dank dafür!...
Fest steht übrigens auch, dass das Bemalen oder Besprühen fremder Sachen mit Graffiti von § 303 Abs. 2 StGB erfasst wird und somit eine Straftat darstellt. Demnach liegt eine Sachbeschädigung auch bei der bloßen Veränderung des Erscheinungbildes fremder Sachen vor, sofern diese nicht nur vorübergehend ist.
Glücklicherweise verdichten sich mittlerweile die Hinweise der befragten aufmerksamen Sportplatz-Anwohner, dass die Identität der Straftäter bekannt ist. Da die Hiligsfelder Verantwortlichen des Turnerbunds davon ausgehen, dass es sich bei dieser Sauerei nur um eine unbedachte Dummejungentat handelt, wird der Vorstand zunächst bis kommenden Dienstag (01.03.2022) von einer Strafanzeige absehen, um dem Verursacher eine letzte Möglichkeit zu geben, seine Tat einzugestehen und umgehend für Abhilfe zu schaffen. Als Kontaktperson steht hierfür TBH-Präsident Sven Borkert unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 01522 5805406.
Meldet sich der Verursacher nicht rechtzeitig, geht der Verein dann am Mittwoch mit seiner Strafanzeige an die Polizei...
Bisseverrückt!
Jetzt auch noch 2 Trainerbänke!
Hilligsfeld, 24.01.2022. "Ja ist denn schon wieder Weihnachten?".Mit dieser leicht abgewandelten Kultfrage von "Kaiser" Franz Beckenbauer reiben sich die dem Turnerbund geneigten Fußballfreunde die verdutzten Augen, wenn sie dieser Tage den Blick über den altehrwürdigen Sportplatz an der Hamel schweifen lassen.
Tief in die Tasche gegriffen:
2 neue bewegliche Großtore für den Turnerbund!
Hilligsfeld, im Januar 2022. Erfreuliche Nachrichten für die Großfeldkicker des TBH: Dieser Tage wurden die beiden bestellten beweglichen Großtore geliefert.
Was machen eigentlich unsere ganzen TBH-Talente?
Ein kurzer - unvollständiger - Überblick

Hilligsfeld, 22.12.2022. Es ist noch gar nicht so lange her, da gewannen von der F- bis C-Jugend die Kinder und Jugendlichen des Turnerbunds Kreismeisterschaften und Pokaltitel nahezu im Vorbeigehen. Unter Toptrainern wie Markus Schwarz, Arthur Wiebe, Lutz Klingen, Axel Lehnhoff, Gaetano Bartolillo, Bastian Hensel, Michael Söchting und vielen anderen wurden in den vergangenen Jahren die Basics für viele TBH-Talente gelegt, die ihren weiteren - teils schon jetzt sehr beachtlichen - sportlichen Weg gegangen sind. Nachfolgend stellvertretend ein kleiner Überblick über einige ausgewählte Spieler der Jahrgänge 2007 bis 2005:
Änderung der Nds. Corona-Verordnung
13.12.2021 Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die seit gestern gilt.
Aktuell gilt in Warnstufe 2 bei der Nutzung von Sportanlagen (inklusive Duschen und Umkleiden) in geschlossen Räumen die 2-G-plus-Regel.
Es ist somit nur genesenen und geimpften Personen gestattet, eine Sporthalle zu nutzen. Zusätzlich müssen alle Nutzer/innen einen aktuellen Testnachweis vorlegen (PCR-Test, 48 Stunden gültig, Schnelltest, 24 Stunden gültig oder einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest).
Von der Testpflicht kann abgesehen werden, wenn jedem Sportler mindestens eine Fläche von 10 qm zur Verfügung steht. Diese Regelung greift nicht bei Mannschaftssportarten!!!
Bei Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, kann ebenfalls von der Testpflicht abgesehen werden.
Weiterhin besteht bei allen Personen ab 14 Jahre die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Bei Kindern ab 6 Jahre reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
Lediglich beim Sporttreiben darf die Maske abgesetzt werden.
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